SCHULORDNUNG DER REALSCHULE HEESSEN

 

Unser Schulleben soll sich am Leitbild unseres Schulprogramms orientieren. Dieses

Leitbild, „Verantwortung für die Zukunft“, beinhaltet als Ziel die Bildung und Stärkung von ökologischem, ökonomischem und sozialem Denken und Handeln.

 

Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern haben gleichberechtigt die Schulordnung verfasst. Alle am Schulleben Beteiligten tragen Mitverantwortung für einen geordneten Ablauf der Schule und übernehmen die notwendigen Pflichten, um die  nachfolgend aufgeführten Rechte wahrnehmen  zu können.

 

1.      Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein Recht auf Unterricht.

2.     Jeder in der Schule hat ein Recht auf Respekt und Höflichkeit.

3.     Jeder hat das Recht auf Gewaltfreiheit und Sicherheit.

4.     Jeder hat das Recht auf Achtung des persönlichen Eigentums.

5.     Jeder hat das Recht auf eine umweltschützende Lernumgebung.

 

Zu 1. Recht auf Unterricht

Jeder will ungestört lernen können.

Daraus ergeben sich besonders diese Verhaltensweisen:

-    pünktlich zu Beginn der Unterrichtsstunde im Klassen- bzw. Fachraum zu erscheinen,

-        die notwenigen Materialien vor Beginn der Unterrichtsstunde bereit zu halten,

-        sich an die vereinbarten Klassen- bzw. Gesprächsregeln zu halten,

-        sich und andere nicht abzulenken ( Privatgespräche ),

-        keine Handys, Walk- oder Discman und andere Dinge, die nicht zum Unterricht gehören, zu benutzen,

-        bei späterem Unterrichtsbeginn oder der Rückkehr von außerhalb liegenden Unterrichtsorten (Turnhalle) bis zum Schellen auf dem Schulhof zu bleiben.

 

Zu 2. Recht auf Respekt und Höflichkeit

Jeder möchte höflich, respektvoll und angemessen behandelt werden.

Daraus ergeben sich besonders diese Verhaltensweisen:

-        die üblichen Höflichkeitsregeln anzuwenden ( Grüßen, Aufstehen, Anreden ),

-        zu beachten, dass mit Älteren, Erwachsenen, Fremden usw. anders gesprochen werden muss als mit Freundinnen und Freunden oder Gleichaltrigen,

-        Kappen und entsprechende Kopfbedeckungen im Raum abzunehmen.

 

Zu 3. Recht auf Gewaltfreiheit und Sicherheit

Jeder will sicher in der Schule leben können.

Daraus ergeben sich besonders  diese Verhaltensweisen:

-        Konflikte in keinem Fall durch körperliche Auseinandersetzungen auszutragen,

-        Mobbing zu unterlassen,

-        die Pausenregelungen ( vgl. Aushang in den Klassen ) einzuhalten,

-        gefährliche Gegenstände ( Taschenmesser, Feuerwerkskörper u.a. ) nicht mit zur Schule zu bringen,

-        Fahrräder oder Mopeds über den Schulhof zu schieben,

-        Skateboards nur auf dem Schulweg zu benutzen,

-        das Schulgelände während der Unterrichtszeit nur nach Absprache mit der zuständigen Lehrkraft zu verlassen,

-        nach Unterrichtsschluss den direkten Heimweg anzutreten (Versicherungsschutz).

 

Zu 4. Recht auf Achtung  des persönlichen Eigentums

Alle möchten ohne Verschmutzungen oder Beschädigungen

1.      ihr Eigentum (Bücher, Füller, Fahrräder...) und

2.     die Einrichtungsgegenstände der Schule (Tische, Stühle, Türen, Fenster...) benutzen.

Daraus ergeben sich besonders diese Verhaltensweisen:

-        nicht an das Eigentum von Mitschülerinnen bzw. Mitschülern zu gehen,

-        schulisches Eigentum sachgerecht zu benutzen,

-        Nahrungsmittel nicht im Klassenraum zu verzehren,

-        Kaugummi kauen sowie „Spucken“ zu unterlassen,

-        „fremde“ Klassenräume nur unter Aufsicht von Lehrkräften zu betreten,

-        Schäden sofort beim Hausmeister zu melden,

-        gefundene Gegenstände beim Hausmeister oder im Geschäftszimmer abzugeben.

 

Zu 5. Recht auf eine gesunde und umweltschützende Lernumgebung

Alle  benötigen eine gute Umgebung zum lernen und arbeiten.

Daraus ergeben sich besonders diese Verhaltensweisen:

-        die Klassenräume in Absprache mit der Klassenleitung selbst zu gestalten,

-        für die Ordnung in der Klasse, im Fachraum und auf dem Schulhof Verantwortung zu übernehmen,

-        den Müll getrennt zu entsorgen,

-        beim Verlassen des Klassenraums die Energiesparregeln zu beachten,

-        Jacken oder Mäntel auf die Haken vor der Klasse bzw. den Fachräumen zu hängen

( Hygiene ),

-        die Toiletten ordnungsgemäß zu benutzen,

-        keine Drogen zu benutzen oder gar zu verkaufen.

           

 

 

Hamm, 9. Juni 2oo3

 

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    Schulleiterin                  Schulpflegschaftsvorsitzender                      Schülersprecher