Unser
Schulleben soll sich am Leitbild unseres Schulprogramms orientieren.
Dieses
Leitbild, „Verantwortung für die Zukunft“,
beinhaltet als Ziel die
Bildung und Stärkung von ökologischem, ökonomischem und sozialem Denken
und
Handeln.
Schülerinnen
und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern haben gleichberechtigt
die
Schulordnung verfasst. Alle am Schulleben Beteiligten tragen
Mitverantwortung
für einen geordneten Ablauf der Schule und übernehmen die notwendigen
Pflichten,
um die nachfolgend
aufgeführten Rechte
wahrnehmen zu
können.
1.
Jede
Schülerin und jeder Schüler hat ein Recht auf Unterricht.
2.
Jeder
in der Schule hat ein Recht auf Respekt und Höflichkeit.
3.
Jeder
hat das Recht auf Gewaltfreiheit und Sicherheit.
4.
Jeder
hat das Recht auf Achtung des persönlichen Eigentums.
5.
Jeder
hat das Recht auf eine umweltschützende Lernumgebung.
Zu 1.
Recht auf
Unterricht
Jeder
will ungestört lernen können.
Daraus
ergeben sich besonders diese Verhaltensweisen:
- pünktlich
zu Beginn der Unterrichtsstunde
im Klassen- bzw. Fachraum zu erscheinen,
-
die
notwenigen Materialien vor Beginn der Unterrichtsstunde bereit zu
halten,
-
sich
an die vereinbarten Klassen- bzw. Gesprächsregeln zu halten,
-
sich
und andere nicht abzulenken ( Privatgespräche ),
-
keine
Handys, Walk- oder Discman und andere Dinge, die nicht zum Unterricht
gehören,
zu benutzen,
-
bei
späterem Unterrichtsbeginn oder der Rückkehr von außerhalb liegenden
Unterrichtsorten (Turnhalle) bis zum Schellen auf dem Schulhof zu
bleiben.
Zu 2.
Recht auf Respekt und
Höflichkeit
Jeder
möchte höflich, respektvoll und angemessen behandelt werden.
Daraus
ergeben sich besonders diese Verhaltensweisen:
-
die
üblichen Höflichkeitsregeln anzuwenden ( Grüßen, Aufstehen, Anreden ),
-
zu
beachten, dass mit Älteren, Erwachsenen, Fremden usw. anders gesprochen
werden
muss als mit Freundinnen und Freunden oder Gleichaltrigen,
-
Kappen
und entsprechende Kopfbedeckungen im Raum abzunehmen.
Jeder
will sicher in der Schule leben können.
Daraus
ergeben sich besonders diese
Verhaltensweisen:
-
Konflikte
in keinem Fall durch körperliche Auseinandersetzungen auszutragen,
-
Mobbing
zu unterlassen,
-
die
Pausenregelungen ( vgl. Aushang in den Klassen ) einzuhalten,
-
gefährliche
Gegenstände ( Taschenmesser, Feuerwerkskörper u.a. ) nicht mit zur
Schule zu
bringen,
-
Fahrräder
oder Mopeds über den Schulhof zu schieben,
-
Skateboards
nur auf dem Schulweg zu benutzen,
-
das
Schulgelände während der Unterrichtszeit nur nach Absprache mit der
zuständigen
Lehrkraft zu verlassen,
-
nach
Unterrichtsschluss den direkten Heimweg anzutreten
(Versicherungsschutz).
Alle
möchten ohne
Verschmutzungen oder Beschädigungen
1.
ihr
Eigentum (Bücher, Füller, Fahrräder...) und
2.
die
Einrichtungsgegenstände der Schule (Tische, Stühle, Türen, Fenster...)
benutzen.
Daraus
ergeben sich besonders
diese Verhaltensweisen:
-
nicht
an das Eigentum von Mitschülerinnen bzw. Mitschülern zu gehen,
-
schulisches
Eigentum sachgerecht zu benutzen,
-
Nahrungsmittel
nicht im Klassenraum zu verzehren,
-
Kaugummi
kauen sowie „Spucken“ zu unterlassen,
-
„fremde“
Klassenräume nur unter Aufsicht von Lehrkräften zu betreten,
-
Schäden
sofort beim Hausmeister zu melden,
-
gefundene
Gegenstände beim Hausmeister oder im Geschäftszimmer abzugeben.
Zu 5.
Recht auf
eine gesunde und umweltschützende Lernumgebung
Alle benötigen eine gute
Umgebung zum lernen und arbeiten.
Daraus
ergeben sich besonders diese Verhaltensweisen:
-
die
Klassenräume in Absprache mit der Klassenleitung selbst zu gestalten,
-
für
die Ordnung in der Klasse, im Fachraum und auf dem Schulhof
Verantwortung zu
übernehmen,
-
den
Müll getrennt zu entsorgen,
-
beim
Verlassen des Klassenraums die Energiesparregeln zu beachten,
-
Jacken
oder Mäntel auf die Haken vor der Klasse bzw. den Fachräumen zu hängen
(
Hygiene ),
-
die
Toiletten ordnungsgemäß zu benutzen,
-
keine
Drogen zu benutzen oder gar zu verkaufen.
Hamm, 9.
Juni 2oo3
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Schulleiterin
Schulpflegschaftsvorsitzender
Schülersprecher